Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Kalchreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth
Öffnungszeiten
Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 518344-0
Fax: +49 911 518344-39
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023