Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb
Beschreibung
Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.
Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Johanniskirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0
Fax: +49 8564 9608-20
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023