Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

    Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

    Beschreibung

    Bei einer beabsichtigten Ansiedlung sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und sich über alle Möglichkeiten informieren (z.B. wo steht Gewerbegrund zu Verfügung, wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz).

    Auf Landesebene unterstützt Sie "Invest in Bavaria" dabei, einen Standort in Bayern aufzubauen oder Ihre bereits bestehenden Einrichtungen zu erweitern. "Invest in Bavaria" hilft, den für Sie optimalen Platz in Bayern zu finden und vermittelt die Kontakte, die Sie benötigen: zu Behörden und Verbänden ebenso wie zu wichtigen Netzwerken vor Ort. Der Service ist selbstverständlich kostenfrei.

    Ansprechpartner

    Stadt Neusäß

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 28

    86356 Neusäß

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    86344 Neusäß

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Donnerstag zusätzlich im Einwohnermeldeamt: 08:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@neusaess.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20664422484Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 4606-0

    Fax: +49 821 4606-19191

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English