Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Schierling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84069 Schierling
Kontakt
E-Mail: markt@schierling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69996710709Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69996710709Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9451 9302-0
Fax: +49 9451 3434
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen