Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Hagelstadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße 4
93095 Hagelstadt
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags ist in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr nur das Bürgerbüro besetzt. Terminvereinbarung Bürgerbüro: https://hagelstadt.auf-termin.de/ Mittwochs ist die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hagelstadt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33663981579Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33663981579Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9453 39798-0
Fax: +49 9453 39798-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen