Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Roßbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Münchsdorfer Str. 27
94439 Roßbach
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@gemeinde-rossbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47218975700Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47218975700Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8547 9618-0
Fax: +49 8547 9618-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen