Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang - Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gründelln 3

    94169 Thurmansbang

    Postanschrift

    Gründelln 3

    94169 Thurmansbang

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/176067295945Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 9122-0

    Fax: +49 8504 9122-23

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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