Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

    Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

    Beschreibung

    Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

    Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ruhpolding

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    83324 Ruhpolding

    Postfachadresse

    Postfach 1180

    83318 Ruhpolding

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ruhpolding-rathaus.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49885623704Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8663 5401-0

    Fax: +49 8663 5401-77

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Stichwörter

    Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen

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