Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Anzing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 1
85646 Anzing
Kontakt
E-Mail: info@anzing.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=13219913498Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13219913498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8121 4744-0
Fax: +49 8121 4744-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Stichwörter
Bauland bereitstellen, Baulandbereitstellung, Bauland verkaufen