Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Beschreibung

    Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.

    Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.

    Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

    Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Tiefbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

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    Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


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    Kontakt

    E-Mail: tiefbauamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/256970551635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2394

    Fax: +49 9131 86-2111

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    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Normenkontrollverfahren

    Kosten

    Die Parkgebührenhöhe unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge können Vergünstigungen vorgesehen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Parken in Erlangen

      n den Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Erlanger Innenstadt gibt es zu allen Tageszeiten freie Kapazitäten. Von dort aus lassen sich Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bequem zu Fuß oder mit den Bussen im kostenlosen Innenstadtbereich erreichen. Alle Parkflächen sind ausgeschildert. Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt. Seit 1. Januar 2024 heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden.

    • Kostenloser ÖPNV in Erlangen

      Ohne Parkplatzsuche bequem und schnell unterwegs in der Innenstadt. Seit 1. Januar heißt es „Freie Fahrt“ in allen Buslinien innerhalb des kostenlosen Innenstadtbereichs. Wer mitfahren will, kann einfach einsteigen. Ein Ticket muss nicht gelöst werden. Der kostenlose Innenstadtbereich erstreckt sich vom Busbahnhof am Großparkplatz im Westen zum Zollhausplatz im Osten sowie von der Werner-von-Siemens-Straße im Süden zur Schwabachanlage im Norden. Welche Bushaltestellen im Innenstadtbereich liegen, lässt sich leicht erkennen: Die Namen der Haltestellen sind auf den Schildern gelb-orange hinterlegt. Diese Farbe findet sich auch auf allen Fahrplan- und Tarifinformationen. Eine interaktive Karte im Internet zeigt zudem, welche Parkmöglichkeiten es gibt und wie man von dort aus jeweils am besten mit dem Bus in der Innenstadt unterwegs ist. Besonders einfach ist das mit der neuen CityLinie. Sie verbindet als Ringlinie den Großparkplatz, verschiedene Parkhäuser und zentrale Punkte wie die Universitätskliniken.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English