Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
97215 Uffenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@uffenheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=31218387827Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31218387827Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9842 207-0
Fax: +49 9842 207-32
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024