Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Sinzing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fährenweg 4
93161 Sinzing
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@sinzing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45107762722Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45107762722Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 39602-0
Fax: +49 941 39602-99
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024