Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung
Beschreibung
Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.
Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).
Ansprechpartner
Gemeinde Johanniskirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0
Fax: +49 8564 9608-20
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024