Widmung einer Straße öffentliche Bekanntmachung

    Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

    Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

    Beschreibung

    Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

    Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Johanniskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Postanschrift

    Obere Hauptstr. 1

    84381 Johanniskirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@johanniskirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=50330531604Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50330531604Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8564 9608-0

    Fax: +49 8564 9608-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English