Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Beschreibung
Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links".
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.
Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie auch unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Personen
Beschreibung
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- Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige PersonenSie können eine Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Personen erstellen. Das ausgefüllte Formular ist beim Zulassungsvorgang in der Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck vorzulegen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Erteilung einer Vollmacht
Beschreibung
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- Erteilung einer VollmachtHier können Sie eine Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges online vorausfüllen oder herunterladen.
Vertrauensniveau
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Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
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- Online ZulassungsbehördeSie können online ein Kfz abmelden oder ein Fahrzeug auf sich zulassen (Neuzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Umschreibung oder Anschriftänderung).
Vertrauensniveau
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerHier können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges online vorausfüllen oder herunterladen.
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Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des Fahrzeugs
Beschreibung
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- Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des FahrzeugsMit diesem Antrag können Sie einen Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde stellen.
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Terminreservierung Zulassungsbehörde
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- Terminreservierung ZulassungsbehördeMit diesem Online Verfahren können Sie einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vereinbaren.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 42-2 Zulassungsbehörde (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6458613056115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-799
Fax: +49 8141 519-848
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
- Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
- amtliches Ausweispapier
- Kennzeichenschilder
- Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
- ggf. Vollmacht
- ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)
Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer
- ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).
Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.
Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Außerbetriebsetzung
- § 29 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Internetbasierte Erstzulassung
- § 30 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
Fristen
Grundsätzlich keine.
Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Umschreibung
- Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
- Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
- Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR
Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 18.11.2024
Stichwörter
Auto ummelden, Besitzer, Eigentümer, Halterwechsel, Kfz ummelden, Kfz-Ummeldung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug ummelden, Auto ummelden, Ummeldung Auto, Ummeldung Kfz, Ummeldung, Halterwechsel, Kfz-Ummeldung, Ummeldung Auto, Ummeldung Kraftfahrzeug, Ummeldung Motorrad, Umschreibung oder Wiederzulassung von Kfz, umzumelden, Wagen, Wechsel des Fahrzeughalters