Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Weiler-Simmerberg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@weiler-simmerberg.de
De-Mail: weiler-simmerberg@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=21440911762Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21440911762Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8387 391-0
Fax: +49 8387 391-70
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 58 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Stichwörter
Ausfüllhilfe, Entgegennahme von Anträgen, Kindergeld, Rentenversicherung