Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung
Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Kirchroth - Amt 3 - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4488097165509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9428 9410-0
Fax: +49 9428 9410-15
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024