Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Beschreibung
Wassergefährdende Stoffe sind nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.
Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.
Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.
Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 24 Absatz 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV).
Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.
Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Passau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1145
94001 Passau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3888605612Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 851 9511-1090
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Polizeistation Tittling
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Hausanschrift
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Jägersteig 5
94104 Tittling
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999692664Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8504 91089-40
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Gemeinde Neukirchen vorm Wald
Adresse
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Postanschrift
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kontakt
E-Mail: info@neukirchen-vorm-wald.de
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Fax: +49 8504 9152-30
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Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)"Pflichten zur Gefahrenabwehr"
- Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
- Art. 1 und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Fristen
Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023
Stichwörter
auslaufen, Gefahr, Ölunfälle; Betankungsunfälle; Heizöl; Gewässerverunreinigung, Umwelt, Unfall