Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung

    Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.

    Beschreibung

    Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).

    Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.

    Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosengasse 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: Katastrophenschutz@katschutz.coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7628210912503Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-0

    Fax: +49 9561 89-2111

    Sprachversion

    Deutsch

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    Freiwillige Feuerwehr Coburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammweg 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: feuerwache@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/391293494859Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1370

    Fax: +49 9561 89-1375

    Internet

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    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Frequenzzuteilung

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    BOS-Funkrichtlinie, Digitalfunk, Frequenzzuteilung, Funkrichtlinie Digitalfunk BOS

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English