Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehren
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: Katastrophenschutz@katschutz.coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7628210912503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-0
Fax: +49 9561 89-2111
Freiwillige Feuerwehr Coburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: feuerwache@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/391293494859Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1370
Fax: +49 9561 89-1375
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlage(n)
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-FunkrichtlinieBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
BOS-Funkrichtlinie, Digitalfunk, Frequenzzuteilung, Funkrichtlinie Digitalfunk BOS