Hochwasservorhersage Bereitstellung

    Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden

    Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

    Beschreibung

    Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

    Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Würzburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Postanschrift

    Rückermainstr. 2

    97070 Würzburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.wuerzburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07664863389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07664863389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9 31 37-0

    Fax: +49 9 31 37-3373

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

    Weitere Informationen

    • Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)
      Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English