Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

    Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.

    Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist. 

    Online-Dienst

    Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern

    ID: L100042_144629

    Beschreibung

    Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English