Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung
Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.
Beschreibung
Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.
Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist.
Online-Dienst
Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Beschreibung
Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.
Online erledigen
- Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern
Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Fristen
keine
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.07.2024