Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung / Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

    Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

    Hinweise für Sonstiges (096790156000): Ergänzung: Gemeinde Kürnach

    Online-Dienst

    Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    ID: L100042_199193.-170369

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

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    Gemeinde Kürnach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchberg 15

    97273 Kürnach

    Postanschrift

    Kirchberg 15

    97273 Kürnach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kuernach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44886008621Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9367 9069-0

    Fax: +49 9367 9069-50

    Internet

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    Voraussetzungen

    Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

    • Sie müssen beide volljährig sein.
    • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
    • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

    Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 €. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.11.2024

    Hinweise für Sonstiges (096790156000): Ergänzung: Gemeinde Kürnach

    Fachlich freigegeben durch Gemeinde Kürnach am 26.06.2024

    Stichwörter

    Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license

    Sprachversion

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