Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Tirschenreuth (LRA TIR)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1249
95634 Tirschenreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@tirschenreuth.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86664660432Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86664660432Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9631 88-0
Fax: +49 9631 2391
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
95672 Wiesau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@wiesau.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67440589831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0
Fax: +49 9634 2511
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
-
ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
-
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
Kosten
je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024