Steuerfreibeträge Eintragung für Hinterbliebene

    Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung

    Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 370 EUR beantragen.

    Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

      ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Dillingen a.d.Donau (FA DLG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 3

    89407 Dillingen a.d.Donau

    Postanschrift

    89401 Dillingen a.d.Donau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Dillingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42665668215Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9071 507-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es liegen Hinterbliebenenbezüge nach einem der folgenden Gesetze vor: 

    • dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungs­gesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
    • den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
    • den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
    • den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
    • Der Pauschbetrag für Hinterbliebene wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
    • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

    Fristen

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.

     

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English