Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter

    Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.

    Beschreibung

    Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung darf diese nur solchen Wohnungssuchenden überlassen, die ihm von der zuständigen Stelle (Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Kreisstädte oder "Große Delegationsgemeinden") ausdrücklich benannt wurden oder die einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben. Weiterführende Informationen zum Wohnberechtigungsschein und zur Benennung finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Wohnberechtigungsschein; Beantragung".

    Der Vermieter des geförderten (Sozial-) Mietwohnraums hat binnen zwei Wochen, nachdem er die Wohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat, der zuständigen Stelle den Namen des Wohnungssuchenden mitzuteilen und ggf. den vom Wohnungssuchenden übergebenen Wohnberechtigungsschein vorzulegen.

    Wenn voraussehbar ist, dass eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung frei oder bezugsfertig wird, hat der Vermieter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitzuteilen.

    Ebenso ist der zuständigen Stelle die Veräußerung von Wohnraum und die Begründung von Wohneigentum mitzuteilen.
     

    Hinweise für Sonstiges (097799453000): Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries

    Online-Dienst

    Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum

    ID: L100042_87633.-109449

    Beschreibung

    Vermieter können Anzeigen und Mitteilungen über sozial gebundenen Wohnraum online übermitteln.

    Online erledigen

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    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 40 - Bauwesen, Denkmalschutz, Wohnungsbauförderung (Standort 1) (LRA DON)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

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    Pflegstr. 2

    86609 Donauwörth

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    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/697513106915Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 906 74-0

    Fax: +49 906 74-273

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    Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 40 - Bauwesen, Denkmalschutz, Wohnungsbauförderung (Standort 2) (LRA DON)

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    Hausanschrift

    Bürgermeister-Reiger-Str. 5

    86720 Nördlingen

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    Bürgermeister-Reiger-Str. 5

    86720 Nördlingen

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    und nach Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/697513106915Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 906 74-6820

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.11.2023

    Hinweise für Sonstiges (097799453000): Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Donau-Ries am 29.10.2024

    Stichwörter

    öffentlich geförderte Mietwohnungen, Sozialwohnungen, Vergabe von Sozialmietwohnungen, Wohnberechtigungsschein, Wohnungsberechtigungsschein, Wohnungsbindung, Wohnungssuchende

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