Bau und Erwerb von Eigenwohnraum Bewilligung

    Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

    Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

    Gegenstand

    Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

    Zuwendungsempfänger

    Haushalte, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

    Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

    Art und Höhe

    Die Förderung erfolgt mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 Prozent Zins).

    Online-Dienst

    Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo

    ID: L100042_128542

    Beschreibung

    Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Der Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.

    Online erledigen

    • Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo
      Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen Bewilligungsstelle gestellt werden. Der Antrag kann online wirksam gestellt werden und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden. Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit mit der Bewilligungsstelle Kontakt aufzunehmen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kronach - Bauen (LRA KC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstr. 18

    96317 Kronach

    Postanschrift

    Güterstraße 18

    96317 Kronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1716730877101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9261 678-0

    Fax: +49 9261 678-211

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht
    • Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
    • Nachweise über das Haushaltseinkommen
    • Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
    • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben

    Voraussetzungen

    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für den Zweiterwerb wird zudem ein Zuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 50.000 Euro gewährt.
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.


    Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

    Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

    Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.08.2024

    Stichwörter

    eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English