Eingliederungszuschuss; Beantragung beim Jobcenter
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.
Beschreibung
Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.
Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.
Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.
Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Online-Dienste
Eingliederungszuschuss online beantragen
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Online erledigen
- Eingliederungszuschuss online beantragenDamit die Voraussetzungen geprüft werden können, werden einige Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem zukünftigen Beschäftigungsverhältnis benötigt. Diese Informationen können Sie online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragenKeine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.
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Ansprechpartner
Jobcenter für den Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg Geschäftsstelle Sulzbach-Rosenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bayreuther Str. 6b
92237 Sulzbach-Rosenberg
Kontakt
E-Mail: Jobcenter-Amberg.Sulzbach-Rosenberg@jobcenter-ge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4755791781209Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9661 8720-47
Fax: +49 9661 8720-77
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Antragsformular
- Arbeitsvertrag
Voraussetzungen
- Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
- Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
- Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:
-
Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
- Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
- Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.
Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
- Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
- Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.
Fristen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationen zum Eingliederungszuschuss auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
- Flyer zum Eingliederungszuschuss auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zur Förderung der Arbeitsaufnahme auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Eingliederungszuschuss
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27.08.2024
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 06.03.2024
Stichwörter
Arbeitsaufnahmeförderung, Arbeitsentgeltzuschuss, Arbeitszuschuss, EGZ, Eingliederung, Eingliederungsförderung, Eingliederungszuschuss, Förderung, Förderung der Arbeitsaufnahme, Geldzuschuss, langzeitarbeitslos, Lohnkostenzuschuss, Lohnzuschuss, Wiedereingliederung