Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

    Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

    Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

    Beschreibung

    An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

    Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

    Ansprechpartner

    Deutsche Börse AG

    Adresse

    Hausanschrift

    -

    60485 Frankfurt am Main

    Postanschrift

    -

    60485 Frankfurt am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@deutsche-boerse.com

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228206712512Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 69 211-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Kosten

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English