Vorgründungscoaching Bewilligung

    Vorgründungscoaching; Beantragung einer Förderung

    Gründerinnen und Gründer können einen Zuschuss für Coachingmaßnahmen vor der Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme beantragen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten.

    Gegenstand

    Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten. Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme. Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind

    • Gründerinnen oder Gründer mit Wohnsitz und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Unternehmens im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe etc.) sowie im Bereich der Freien Berufe, die die Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
    • Darüber hinaus Gründerinnen oder Gründer mit Wohn- und geplantem künftigen Firmensitz oder zumindest künftiger Niederlassung in Bayern, die vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln wollen.
    • Als antragsberechtigte Existenzgründung wird auch die geplante Beteiligung an einem Unternehmen in Bayern angesehen, wenn mindestens 15 % der Kapitalanteile übernommen werden und die Gründerin oder der Gründer Geschäftsführungsbefugnis besitzen wird.
    Zuwendungsfähige Kosten

    Es werden Ausgaben für die betriebswirtschaftliche Beratung gefördert.

    Art und Höhe

    Förderfähig sind maximal 10 Beratungstage. Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt 800 Euro pro Tag. Davon werden 70% als Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt im Erstattungswege, das heißt der Zuschuss wird erst nach vollständiger Bezahlung der Beraterrechnung ausgezahlt.

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Online-Dienste

    Beantragung einer Förderung

    ID: L100042_95440.-117717

    Beschreibung

    Sie können eine Förderung online beantragen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IFB

    ID: L100042_79221

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an das Institut für Freie Berufe (IFB) übermitteln.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Vorgründungs- und Nachfolgecoaching – Zuschussantrag IHK

    ID: L100042_79220

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Zuschuss für eine Coaching-Maßnahme online an die IHK übermitteln.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Ansprechpartner

    Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 2

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 2

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@ifb.uni-erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8882984923511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 23565-0

    Fax: +49 911 23565-52

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 25/27

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    90331 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335

    Fax: +49 911 1335-41335

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer für Oberfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    Kerschensteinerstr. 7

    95448 Bayreuth

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-oberfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 910-0

    Fax: +49 921 910-309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • De-Minimis Erklärung
    • Abrechnungsunterlagen

      • Rechnung der Beraterin oder des Beraters im Original
      • Abrechnungsformular
      • Abschlussbericht
      • Kontoauszug im Original bzw. Kontoumsatzanzeige als Zahlungsbeleg
    • ggf. Ergebnisse der Beratung

      (z. B. fertiger Businessplan, Finanzierungskonzept, Marketingstrategie, Standortanalyse etc.)

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss kann von Gründerinnen und Gründern bzw. Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern vor erfolgter Existenzgründung bzw. vor Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Freien Berufe beantragt werden. Der Hauptwohnsitz sowie der geplante Firmensitz müssen sich dabei in Bayern befinden.

    Die Projekte müssen den allgemeinen Projektauswahlkriterien „Methodik und Kriterien für die Auswahl von Projekten aus dem ESF+ Bayern 2021–2027 und den aktuellen Förderrichtlinien sowie den Vorgaben des Programms „Arbeiten und Leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ ESF+ Bayern 2021–2027 entsprechen.

    Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle und Abschluss des Beratervertrags begonnen werden.

    Der Zuschuss kann nur gezahlt werden, wenn

    • die Zahlung der Beratungsrechnung vollständig erfolgt ist und die Gründerin oder der Gründer dies durch Vorlage eines Kontoauszuges im Original oder einer Umsatzanzeige nachgewiesen hat, wobei die zu erbringende finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF+-geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammen darf, und
    • die hierfür notwendigen Abrechnungsunterlagen fristgerecht im genehmigten Bewilligungszeitraum vorgelegen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erster Ansprechpartner für das Coaching ist die jeweils zuständige Stelle (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe).

    Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle (Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Handwerkskammer [ausgenommen HWK Schwaben] oder Institut für Freie Berufe) zu beantragen. Gründer aus dem Handwerksbereich aus dem Regierungsbezirk Schwaben können sich an HWK Oberbayern und HWK Mittelfranken wenden

    Die Bewilligungsstellen unterstützen die Gründerin oder den Gründer im Antragsprozess bei der Beraterwahl, bewilligen den Zuschuss und veranlassen die Auszahlung.

    Wird der Zuschussantrag elektronisch ohne zertifizierte Signatur eingereicht, entfaltet er nur Gültigkeit, wenn das ausgedruckte und eigenhändig von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschriebene Dokument im Original (Zuschussantrag zusammen mit der De-minimis-Erklärung) innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingeht.

    Fristen

    Förderanträge sind vor Beginn des Coachings zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 8 Wochen

    Kosten

    Den Eigenanteil von 30 % zu den Beratungskosten muss der Antragsstellende selbst tragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024

    Hinweise für Oberfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Oberfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Oberfranken am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English