Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

    Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

    Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienst

    Online-Anträge der Waffenbehörde des Landes Brandenburg

    ID: L100041_118669480

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Für die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz:

    Polizeipräsidium - Polizeidirektion Nord – Stabsbereich 4

    Für die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder):

    Polizeipräsidium - Polizeidirektion Ost – Stabsbereich 4

    Für die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus:

    Polizeipräsidium - Polizeidirektion Süd - Stabsbereich 4

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Nuhnenstraße 40

    15234 Frankfurt (Oder)

    Postanschrift

    Postfach 14 65

    15234 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 561-1230

    Fax: 0335 561-2009

    E-Mail: pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2019 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 04.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
    • Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Erlaubnis Erwerb Waffen, Voreintrag WBK, Erwerb Waffen, Erlaubnis Eintrag WBK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)