Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienst
Wohnsitz Abmeldung Nebenwohnung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Fachdienst Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 08:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 15:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz