Wilder Müll Entsorgung

    Wilder Müll Entsorgung

    Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    WIlder Müll Entsorgung

    ID: L100041_119571425

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes

    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) am 18.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 10.07.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Stichwörter

    Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Unrat, Sperrmüll, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, Herrenloser Abfall, Autowrack, alte Fahrräder, Elektromüll, Bauschutt, Müllkippe, herrenlose Fahrräder, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)