Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Sie wollen im Grundbuch bestehenden Flurstücke eines Grundstücks zu einem neuen Grundstück umbuchen und benötigen die Beglaubigung des Antrags durch die Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Beschreibung
Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Ansprechpartner
Fachgebiet 5 - Grundstücks- und Gebäudemanagement, Bauhof und öffentliche Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschosskann barrierefrei erreicht werden. Hier befndet sich auch das EInwohnermeldeamt.
Es sind mehrere Parkplätze vorhanden sowie eine E-Ladesäule.
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00- 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Kosten
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg – Referat 13 am 19.06.2024
Stichwörter
Liegenschaftskataster, Grundbuch, Baugrundstück, Abschreibung, Grundstück, Flurstück, Teilung