Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung

    Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung

    Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

    Dieses Verfahren gilt in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.

    Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt (LfU)

    Abteilung Technischer Umweltschutz 1

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag
    • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
    • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
    • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
    • Auflistung der personellen und gerätetechnischen Ausstattung
    • ggf. Datum der letzten internen und externen Auditierung der Probenehmer
    • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
    • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
    • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2 gem. § 44 IfSG

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

    • den Geschäftssitz in Brandenburg haben,
    • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
    • zuverlässig, unabhängig und
    • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid zur Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen kann Widerspruch beim Landesamt für Umwelt (LfU) eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Bitte richten Sie einen Antrag unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.

    Fristen

    Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß 41. BImSchV).

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Der jeweilige Gebührenrahmen ist der Gebührenordnung des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22.11.2011 zu entnehmen.

    Weitere Informationen

    Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige (ReSyMeSa).

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 05.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 20.09.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Bekanntgabe, Kompetenznachweis, Notifizierung, Akkreditierung, Fachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)