Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

    Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

    Sie haben Ihr Medizinstudium erfolgreich beendet und möchten nun eine Facharztweiterbildung machen? Hier erhalten Sie Informationen dazu.

    Beschreibung

    Die Weiterbildung für akademische Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, ist eine wichtige Voraussetzung, um den Beruf praktisch ausüben zu dürfen.

    Während der Weiterbildung erlernen Sie die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu Ihrem späteren Beruf.

    Durch die Weiterbildung erhalten Sie Ihre Facharzt-, Schwerpunkt-, oder Zusatzbezeichnung. Wenn Sie mehrere Weiterbildungen erfolgreich absolvieren, dürfen Sie alle erworbenen Bezeichnungen nebeneinander führen (z.B. FA für Kinder- und Jugendmedizin - Schwerpunkt Kinderkardiologie).

    Die Weiterbildung wird ausschließlich durch Ärzte und Ärztinnen durchgeführt, die von der Ärztekammer befugt wurden.

    Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach dem jeweiligen Kurs. Grundsätzlich müssen Sie die Weiterbildung in Vollzeit und hauptberuflich absolvieren. Allerdings sind hier auch Ausnahmen möglich.

    Als Arzt oder Ärztin ohne Facharztausbildung dürfen Sie nicht in allen Bereichen und Einrichtungen der Medizin arbeiten. Früher durften sich Ärzte und Ärztinnen ohne Facharztausbildung als praktischer Arzt/ praktische Ärztin niederlassen oder als Vertragsarzt/ Vertragsärztin arbeiten. Dies ist nicht mehr möglich. Allerdings dürften Sie weiterhin in einer Privatpraxis, bei Notfällen oder bei Praxisvertretungen tätig sein.

    zuständige Stelle

    Landesärztekammer Brandenburg

    Ansprechpartner

    Landesärztekammer Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Pappelallee 5

    14469 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 505605760

    Fax: 0331 505605769

    E-Mail: post@laekb.de

    Internet

    Stichwörter

    LÄK Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Logbuch, welches die Weiterbildung dokumentiert
    • Antrag auf Anerkennung
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse über die Weiterbildung als beglaubigte Kopie (vgl. § 9 Weiterbildungsordnung der LÄKB vom 29.10.2005), Nachweis über Erfüllung der Richtlinie
    • Sonstige nach Weiterbildungsordnung geforderte Nachweise
    • Dokumentation der jährlichen Gespräche

    Formulare

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung der Weiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie haben Ihr Studium erfolgreich beendet.
    • Als Arzt oder Ärztin benötigen Sie die Approbation.
    • Sie haben eine Weiterbildung zum Facharzt oder Schwerpunkt erfolgreich absolviert. Die Weiterbildung ist im Logbuch dokumentiert.
    • Sie haben die Prüfung bei der Landesärztekammer des Landes Brandenburg bestanden.
    • Sie sind Mitglied der Landesärztekammer Brandenburg (während des Anerkennungsverfahrens und am Prüfungstag).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie die Approbation erhalten haben, können Sie eine Weiterbildung beginnen. Alle angebotenen Weiterbildungskurse werden von der Ärztekammer bekannt gegeben. Während der Weiterbildung erwerben Sie alle notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten. Alle absolvierten Kurse werden in einem Logbuch dokumentiert.

    Am Ende der Weiterbildung beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer. Sie können zu einer Prüfung zum Schwerpunkt erst zugelassen werden du die Anerkennung erhalten, wenn Sie bereits eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert haben.

    Die Ärztekammer setzt den Termin zur Prüfung. Diese ist mündlich und dauert mindestens 30 Minuten.

    Sie erhalten die Anerkennungsurkunde und dürfen die Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung führen.

    Fristen

    Fristen zur Beantragung der Anerkennung gibt es nicht.

    Bearbeitungsdauer

    Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 WBO setzt die Ärztekammer den Termin für die Prüfung fest, die in angemessener Frist, spätestens 6 Monate nach der Zulassung, stattfindet.

    Kosten

    Anerkennung einer Bezeichnung mit Prüfungsgespräch: 200,00 € gemäß Verwaltungsgebührenordnung der LÄKB

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 15.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 16.03.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Facharztbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung, Zusatzbezeichnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)