Staatlich anerkannte Erzieherin oder anerkannter Erzieher Anerkennung

    Beantragung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher

    Sie haben den Bildungsgang Sozialpädagogik an einer Fachschule für Sozialwesen im Land Brandenburg absolviert? Damit sie die als anerkannte Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten können, benötigen Sie die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher.

    Beschreibung

    Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, Sie können in diesem Beruf im Land Brandenburg nur dann ohne Einschränkungen arbeiten und die Berufsbezeichnung führen, wenn Ihnen die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher erteilt wurde. Die staatlich Anerkennung wird auf Antrag und bei Bestehen der geforderten Voraussetzungen erteilt.  

    Neben den fachlichen Voraussetzungen, die mit dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsgangs Sozialpädagogik an einer Fachschule für Sozialwesen im Land Brandenburg nachgewiesen werden, sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen der Antragstellung müssen ebenfalls die

    • Persönliche Eignung und
    • die gesundheitliche Eignung

    nachgewiesen werden.

    zuständige Stelle

    Oberstufenzentren mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder entsprechend anerkannte Ersatzschulen

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Haus 1/1a

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-4906

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    E-Mail: poststelle@mbjs.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Schulamt Frankfurt (Oder)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Neumann-Str. 3

    15236 Frankfurt (Oder)

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0335 5210-411

    Telefon Festnetz: 0335 5210-400

    E-Mail: poststelle.ff@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - ein formloser Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher,

    - beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses der Fachschule,

    - ein die Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs nachweisendes erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz, das nicht älter als drei Monate ist,

    - eine die gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs nachweisende ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist

    Voraussetzungen

    • Sie haben an einer Fachschule für Sozialwesen oder einer entsprechend staatlich anerkannten Ersatzschule im Land Brandenburg eine dreijährige Ausbildung im Bildungsgang der Fachrichtung Sozialpädagogik einschließlich einer integrierten praktischen Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Dies weisen Sie mit einem entsprechenden Führungszeugnis nach.
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet. Dies weisen Sie mit einer ärztlichen Bescheinigung nach.
    • Sie verfügen über die zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Die staatliche Anerkennung erhält auch, wer die Ausbildung bzw. den Bildungsgang tätigkeitsbegleitend erfolgreich absolviert oder den Abschluss in Form einer Nichtschülerprüfung erworben hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Widerspruch

    - Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen und richten Ihn an Ihre zuständige Fachschule des Landes Brandenburg, an der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor und erfüllen Sie die beschriebenen Voraussetzungen, kann Ihnen die staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher erteilt werden.

    Mit der Erteilung der staatlichen Anerkennung wird Ihnen eine entsprechende Urkunde ausgehändigt bzw. übersandt, die das bestätigt. Damit sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin"/"Staatlich anerkannter Erzieher" zu führen.

    Fristen

    Die vorgelegten Unterlagen der ärztlichen Bescheinigung und des erweiterten Führungszeugnisses dürfen nicht älter als 3 Monate sein.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 27.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Kindertagesstätte, Staatliche Anerkennung, Jugendarbeit, landesrechtlich reglementierter Beruf, sozialpädagogische Fachkräfte, Hilfen zur Erziehung, Kindergarten, stationäre Einrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English