Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

    Jugendgesundheitsuntersuchung

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.

    Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

    Hinweise für Potsdam: Jugendärztliche Sprechstunde (IES:Potsdam)

    Folgende Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen und Beratungen finden in unserer Terminsprechstunde statt:

    • Untersuchungen von Hauskindern (in Ergänzung zu den Kita-Reihenuntersuchungen),
    • Entwicklungskontrollen bei Kita-Kindern,
    • Schuleingangsuntersuchungen (Schultauglichkeit),
    • Schulquereinsteigeruntersuchungen,
    • Schulabgangsuntersuchungen (Berufstauglichkeit),
    • Impfungen,
    • Begutachtung von Kuranträgen (in Einzelfällen),
    • Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Hinweise für Potsdam: Jugendärztliche Sprechstunde (IES:Potsdam)

    Neu!

    Ab dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
    Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.

    Ansprechpartner

    GKV Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 302 062880

    Fax: +49 302 0628888

    E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de

    Internet

    Stichwörter

    Gesundheitskasse, KK, Krankenbersicherung, Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 3321 Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:
    Reihenuntersuchung in Kindertagesstätten
    Schuleingangsuntersuchung
    Schuluntersuchung 6. Klasse
    Schulabgangsuntersuchung / Gesundheitszeugnis
    Schulquereinsteigeruntersuchung
    Erstellen von Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Einzelfallhilfe und Schülerbeförderung)
    Bearbeitung von Kuranträgen

    --------------------

    Besondere Informationen zum Masernschutzgesetz

    Liebe LeiterInnen von Einrichtungen, liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Jugendliche und Kinder,

    im Rahmen der Einführung des Masernschutzgesetztes (1. März 2020) und den damit verbundenen notwendigen Impfnachweisen, arbeiten wir in der AG Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst eng mit der AG 333.1 (Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge) zusammen.  

    Bei fehlenden Masern-Impfnachweisen gilt aktuell folgende Regelung bei uns im Haus: 

    • Bis zum 18. Lebensjahr ist die AG 3321 für Sie zuständig.
      E-Mail: KJGD@rathaus.potsdam.de

    • Ab dem 18. Lebensjahr ist die AG 3331 für Sie zuständig. 
      E-Mail: infektionsschutz@rathaus.potsdam.de

    Für weitere Informationen und Mustervordrucke schauen Sie bitte hierzu auf unsere Homepage.

    Bitte beachten Sie:

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder als bestmögliche Impfzeitpunkte zwei Impfungen gegen Masern ab einem Alter von 11 Monaten: 

    Die erste Impfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird).
    Die zweite Impfung erfolgt spätestens vor dem zweiten Geburtstag.
    Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen. 
    Die Impfung erfolgt in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).

    Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder ab einem Alter von einem Jahr vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten oder Schule die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 150 a (Hau

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst: Di 08:00 - 15:30 Do nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0331 2892356

    Telefon Festnetz: 0331 2892393

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft ("Gelbes Heft"), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.

    Hinweise für Potsdam: Jugendärztliche Sprechstunde (IES:Potsdam)

    • Die für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen sind ausgefüllt mitzubringen.
    • Bei evtl. Rückfragen ist die telefonische Auskunft beim Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst möglich.

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1 Unmittelbar nach der Geburt
    • U2 3.-10. Lebenstag
    • U3 4.-5. Lebenswoche
    • U4 3.-4. Lebensmonat
    • U5 6.-7. Lebensmonat
    • U6 10.-12. Lebensmonat
    • U7 21.-24. Lebensmonat
    • U7a 34.-36. Lebensmonat
    • U8 46.-48. Lebensmonat
    • U9 60.-64. Lebensmonat
    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Hinweise für Potsdam: Jugendärztliche Sprechstunde (IES:Potsdam)

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung und weitere Informationen an uns.

    Telefonisch erreichen Sie uns unter 0331-289 2393 täglich von 08:00-13:00 Uhr und zusätzlich dienstags bis 17:00 Uhr.

    Oder schreiben Sie eine E-Mail an KJGD@Rathaus.Potsdam.de.

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.

    Hinweise für Potsdam: Jugendärztliche Sprechstunde (IES:Potsdam)

    Für die Ausstellung eines Duplikats des Gesundheitszeugnisses nach JArbSchG, für Begutachtung bei Kurantrag sowie für Impfleistungen bei privatversicherten Personen fallen Gebühren an. Sie erhalten eine Rechnung.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Kinder-Richtlinie, Gesundheitsuntersuchung, Kassenleistung, Jugendliche, J1, Krankenkassenleistung, U-Untersuchung, U1 bis U9, Gesundheit, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English