Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob bis max. 450,00 € monatlich) beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

    Hinweise für Potsdam: Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung (IES:Potsdam)

    • Für mit Hauptwohnung in Potsdam gemeldete Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ausgegeben.
    • Vor Abschluss des ersten Lehrjahres ist die Nachuntersuchung bei einem niedergelassenen Arzt notwendig.
    • Die Ausgabe der hierzu erforderlichen Formulare erfolgt im Bereich Gesundheitsamt, Jugendgesundheitsdienst.
    • Die Ausgabe erfolgt einmalig.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte

    Zuständigkeit

    Hinweise für Potsdam: Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung (IES:Potsdam)

    Neu!

    Seit dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:

    Berliner Straße 150 a
    Gebäude P
    14467 Potsdam

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3321 Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst

    Beschreibung

    Die Arbeitsgruppe übernimmt u.a. folgende Aufgaben:
    Reihenuntersuchung in Kindertagesstätten
    Schuleingangsuntersuchung
    Schuluntersuchung 6. Klasse
    Schulabgangsuntersuchung / Gesundheitszeugnis
    Schulquereinsteigeruntersuchung
    Erstellen von Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Einzelfallhilfe und Schülerbeförderung)
    Bearbeitung von Kuranträgen

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    Besondere Informationen zum Masernschutzgesetz

    Liebe LeiterInnen von Einrichtungen, liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Jugendliche und Kinder,

    im Rahmen der Einführung des Masernschutzgesetztes (1. März 2020) und den damit verbundenen notwendigen Impfnachweisen, arbeiten wir in der AG Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst eng mit der AG 333.1 (Arbeitsgruppe Infektionsschutz und Tuberkulosefürsorge) zusammen.  

    Bei fehlenden Masern-Impfnachweisen gilt aktuell folgende Regelung bei uns im Haus: 

    • Bis zum 18. Lebensjahr ist die AG 3321 für Sie zuständig.
      E-Mail: KJGD@rathaus.potsdam.de

    • Ab dem 18. Lebensjahr ist die AG 3331 für Sie zuständig. 
      E-Mail: infektionsschutz@rathaus.potsdam.de

    Für weitere Informationen und Mustervordrucke schauen Sie bitte hierzu auf unsere Homepage.

    Bitte beachten Sie:

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder als bestmögliche Impfzeitpunkte zwei Impfungen gegen Masern ab einem Alter von 11 Monaten: 

    Die erste Impfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden (frühestens mit 9 Monaten, wenn z. B. Ansteckungsgefahr herrscht oder das Kind in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wird).
    Die zweite Impfung erfolgt spätestens vor dem zweiten Geburtstag.
    Zwischen beiden Impfungen müssen mindestens vier Wochen Abstand liegen. 
    Die Impfung erfolgt in Kombination mit der Impfung gegen Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).

    Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder ab einem Alter von einem Jahr vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergarten oder Schule die von der STIKO empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 150 a (Hau

    14467 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst: Di 08:00 - 15:30 Do nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0331 2892356

    Telefon Festnetz: 0331 2892393

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Ein Antrag ist in Brandenburg nicht erforderlich, da im Rahmen  der Schulabgangsuntersuchung die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG erfolgt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Hinweise für Potsdam: Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung (IES:Potsdam)

    Besondere Voraussetzungen:

    Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist in Brandenburg eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärzt-licher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchun-gen durchzuführen.

    Nach der Untersuchung erhalten die untersuchten Jugendlichen eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Potsdam: Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung (IES:Potsdam)

    • wird sofort ausgehändigt (ca. 5 Minuten)

    Kosten

    Keine.

    Weitere Informationen

    Runderlass zur "Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" vom 17. November 1992 (ABl./92, [Nr. 101], S.2308)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg am 23.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, Untersuchungsberechtigungsschein, Ausbildung, Jugendarbeitsschutzuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English