Entrichtung der Fischereiabgabe
Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.
Beschreibung
In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR.
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Sachgebiet Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Außenparkplatz
Gebühren: nein
Parkplatz: E-Auto Ladestation
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Bahnhof Forst (Lausitz)
Regionalbahn: RB65
Kreishaus
Bus: Stadtlinie 855
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr sowie telefonischer Vereinbarung
Stichwörter
Fischereibehörde, Jagdbehörde
erforderliche Unterlagen
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse
Formulare
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Kosten
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 19.07.2023
Stichwörter
Fischereiabgabe, Angelmarke, Fischereimarke, Angelabgabe, Angelkarte