Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung
Von Ausnahmen abgesehen ist die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Senftenberg/Zły Komorow ausschließlich für offizielle Anlässe vorbehalten. Weiterhin wird das Wappen zum Beispiel zum Abdruck auf Dokumenten, Urkunden, im offiziellen Schriftverkehr und im sonstigen amtlichen Gebrauch eingesetzt.
Wenn Sie das Wappen verwenden möchten, bedarf dies der Genehmigung durch die Stadt Senftenberg/Zły Komorow. Auf Erteilung der Genehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Von Ausnahmen abgesehen ist die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Senftenberg/Zły Komorow ausschließlich für offizielle Anlässe vorbehalten. Weiterhin wird das Wappen zum Beispiel zum Abdruck auf Dokumenten, Urkunden, im offiziellen Schriftverkehr und im sonstigen amtlichen Gebrauch eingesetzt.
Wenn Sie das Wappen verwenden möchten, bedarf dies der Genehmigung durch die Stadt Senftenberg/Zły Komorow. Auf Erteilung der Genehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
Kontakt
Kontaktperson
Sachbearbeiter*in Sitzungsmanagement
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03573 701-122
erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Kosten
Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung
Genehmigung der Wappenverwendung für Verbände und Vereine: kostenfrei
Genehmigung der Wappenverwendung für gewerbliche Zwecke: 50 € (Stadtwappen) und 18,50 € (Ortsteilwappen)
Genehmigung der Wappenverwendung für Verbände und Vereine: kostenfrei
Genehmigung der Wappenverwendung für gewerbliche Zwecke: 50 € (Stadtwappen) und 18,50 € (Ortsteilwappen)
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung
Die Nutzungsbedingungen können Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen.
Die Nutzungsbedingungen können Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020
Stichwörter
Wappen, Stadtwappen