Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

    Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung

    Von Ausnahmen abgesehen ist die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Senftenberg/Zły Komorow ausschließlich für offizielle Anlässe vorbehalten. Weiterhin wird das Wappen zum Beispiel zum Abdruck auf Dokumenten, Urkunden, im offiziellen Schriftverkehr und im sonstigen amtlichen Gebrauch eingesetzt.

    Wenn Sie das Wappen verwenden möchten, bedarf dies der Genehmigung durch die Stadt Senftenberg/Zły Komorow. Auf Erteilung der Genehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

    Von Ausnahmen abgesehen ist die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Senftenberg/Zły Komorow ausschließlich für offizielle Anlässe vorbehalten. Weiterhin wird das Wappen zum Beispiel zum Abdruck auf Dokumenten, Urkunden, im offiziellen Schriftverkehr und im sonstigen amtlichen Gebrauch eingesetzt.

    Wenn Sie das Wappen verwenden möchten, bedarf dies der Genehmigung durch die Stadt Senftenberg/Zły Komorow. Auf Erteilung der Genehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

    Zuständigkeit

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    01968 Senftenberg/Zły Komorow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03573 701-121

    Fax: 03573 701-107

    E-Mail: hauptamt@senftenberg.de

    Kontaktperson

    • Sachbearbeiter*in Sitzungsmanagement
      Hausanschrift

      Markt 1

      01968 Senftenberg/Zły Komorow

      Telefon Festnetz: 03573 701-122

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2022

    Technisch geändert am 19.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

    Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

    Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

    1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. eine Begründung des Wappenmotivs und
    3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Anschließend beim Innenministerium:

    1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
    3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

    Kosten

    Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung

    Genehmigung der Wappenverwendung für Verbände und Vereine: kostenfrei
    Genehmigung der Wappenverwendung für gewerbliche Zwecke:  50 € (Stadtwappen) und 18,50 € (Ortsteilwappen)

    Genehmigung der Wappenverwendung für Verbände und Vereine: kostenfrei
    Genehmigung der Wappenverwendung für gewerbliche Zwecke:  50 € (Stadtwappen) und 18,50 € (Ortsteilwappen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

    Hinweise für Senftenberg/Zły Komorow: Spezialisierung

    Die Nutzungsbedingungen können Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen.

    Die Nutzungsbedingungen können Sie dem jeweiligen Antragsformular entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wappen, Stadtwappen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020