Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung
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Ansprechpartner
Fachbereich V Bau - u. Instandhalterungsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 51 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Formulare
Über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Ortsdurchfahrten für das Gebiet der Stadt Guben
Satzung der Stadt Guben über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten nach § 10 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung