Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte Unterbringung
Welche Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerbende gibt es in der Kommune?
Beschreibung
Als Erstaufnahmeeinrichtung, Aufnahmeeinrichtung oder Ankunftszentrum nach § 22 Asylgesetz (Landesaufnahmeeinrichtung) bzw. laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden in Deutschland die offiziellen Anlaufstellen und Unterkünfte für Asylbewerber bezeichnet, die diese zunächst aufsuchen müssen um dort ihren Asylantrag zu stellen.
Ansprechpartner
Landkreis Oberhavel - Servicepunkt Migration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Team Migration
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03301 601-3400
Fax: 03301 601-450
E-Mail: Auslaenderbehoerde@oberhavel.de
Internet
Stichwörter
Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Wohnungsnotstelle, Flüchtlingsunterkunft, Räumungsklage, Wohnungskündigung, Räumungsurteil, Wohnungsverlust, Zentrale Wohnungsfachstelle, Babyklappe, Notunterkunft, Wohnungslose, Fachstelle, Obdachlosenheim, Wohnraumsicherung, Notschlafstellen, Wohnungslosigkeit, Niedrigschwellige Hilfe, Wohnungsbrand, Zwangsräumung, Mietschulden, Frauenhaus, Notunterbringung, Unterbringung, Asylbewerberunterkunft, Gemeinschaftsunterkunft, Anspruch auf Unterkunft