Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Unter welchen Umständen können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot von Lastkraftwagen erhalten?

    Beschreibung

    In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für:
     

    • kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
    • kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
    • die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
    • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
    • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.

    Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2022

    Stichwörter

    LKW, Sonntagsfahrverbot, Sonntagsfahrgenehmigung, Feiertagsfahrverbot, LKW-Fahrverbot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English