Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Hinweise für Brandenburg: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Unter welchen Umständen können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht abmelden?

    Beschreibung

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: L100041_119478088

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    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Postanschrift

    50656 Köln

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 02.12.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Stadt Lübben - SG Bürgerbüro & Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Poststraße 5

    15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bieten wir jeden Montag und Mittwoch eine individuelle Terminsprechstunde an. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per Email.  

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@luebben.de

    Telefon Festnetz: 03546 79-2505

    Telefon Festnetz: 03546 79-2506

    Telefon Festnetz: 03546 79-2507

    Fax: 03546 792560

    Version

    Technisch erstellt am 05.03.2020 (von: Ziemer, Dörthe)

    Technisch geändert am 22.06.2023 (von: Webservice, ecms ionas & rlpdirekt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Stadt Lübben - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Poststraße 5

    15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr ACHTUNG Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 3G IM RATHAUS Es gelten bei Ihrem Rathausbesuch die Einhaltung der 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet) sowie die allgemeinen Hygieneregeln. Mit der Maßnahme sollen weiterhin die Öffnungszeiten gewährleistet werden. Der 3G-Nachweis inkl. Personalausweis wird mit Zutritt des Gebäudes kontrolliert. Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen auch ohne direkten Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post melden.

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@luebben.de

    Telefon Festnetz: 03546 79-2505

    Telefon Festnetz: 03546 79-2506

    Telefon Festnetz: 03546 79-2507

    Fax: 03546 792560

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2023 (von: Webservice, ecms ionas & rlpdirekt)

    Technisch geändert am 22.06.2023 (von: Webservice, ecms ionas & rlpdirekt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
    • Meldebescheinigung
    • Sofern erforderlich:
      • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
      • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Abmeldung: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Schulze, Ralf)

    Stichwörter

    Fernsehen, Rundfunk, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)