Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Hinweise für Brandenburg: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Unter welchen Umständen können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht abmelden?
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
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Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Postanschrift
50656 Köln
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline: Mo. 07:00 - 19:00 Uhr Di. 07:00 - 19:00 Uhr Mi. 07:00 - 19:00 Uhr Do. 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 1806 999-55510(Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Fax: +49 1806 999-55501(Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
Internet
Stadt Lübben - SG Bürgerbüro & Standesamt
Adresse
Postanschrift
Poststraße 5
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bieten wir jeden Montag und Mittwoch eine individuelle Terminsprechstunde an. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per Email.  
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@luebben.de
Telefon Festnetz: 03546 79-2505
Telefon Festnetz: 03546 79-2506
Telefon Festnetz: 03546 79-2507
Fax: 03546 792560
Stadt Lübben - Bürgerbüro
Adresse
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Poststraße 5
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr ACHTUNG Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 3G IM RATHAUS Es gelten bei Ihrem Rathausbesuch die Einhaltung der 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet) sowie die allgemeinen Hygieneregeln. Mit der Maßnahme sollen weiterhin die Öffnungszeiten gewährleistet werden. Der 3G-Nachweis inkl. Personalausweis wird mit Zutritt des Gebäudes kontrolliert. Bürger*innen können sich mit ihrem Anliegen auch ohne direkten Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post melden.
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erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR; redaktionelle Überarbeitung durch GK LeiKa am 17.02.2014
Stichwörter
Fernsehen, Rundfunk, GEZ