Jagdschein Eintragung
Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.
Beschreibung
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Jagd- und Fischereibehörde
Aktuelles
Jagd- und Fischereirecht 
Beschreibung
Als untere Jagdbehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich Jagdrecht zuständig, sofern sie nicht der obersten Jagdbehörde zugewiesen sind.
Aufgaben Jagdbehörde:
- Durchführung der Jägerprüfung
- Erteilung von Jagdscheinen
- Überprüfung der Existenz von Jagdbezirken
- Überprüfung der Nutzbarkeit von Jagdbezirken
- Aufsicht über Jagdgenossenschaften
- Bestätigung der Anzeige von Jagdpachtverträgen
- Erteilung von Jagderlaubnissen
- Bestätigung/ Festsetzung von Abschussplänen
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Als untere Fischereibehörde ist der Landkreis Elbe-Elster grundsätzlich für alle Aufgaben im Bereich des Fischereirechts zuständig, sofern sie nicht der obersten Fischereibehörde zugewiesen sind. Für das Angeln von Friedfischen ist im Land Brandenburg seit dem 1. August 2006 kein Fischereischein bzw. Jugendfischereischein und damit auch keine Prüfung mehr erforderlich. Kinder müssen allerdings das Alter von acht Jahren erreicht haben. Angler, die Raubfische angeln wollen, benötigen einen entsprechenden Fischereischein. Sie müssen dafür bestimmte Qualifikationen nachweisen.
Aufgaben Fischereibehörde:
- Durchführung der Anglerprüfung
- Erteilung von Fischereischeinen
- Genehmigung von Angelveranstaltungen
- Bestätigung der Anzeige von Fischereipachtverträgen
- Fischereiaufsicht
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Anglerprüfungen im Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen mehr. Auf der Grundlage des § 19 des Brandenburgischen Fischereigesetzes (BbgFischG) erfolgt die Anglerprüfung im Auftrag der Unteren Fischereibehörde (UFB) der Landkreise und kreisfreien Städte oder von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, die von der Obersten Fischereibehörde anerkannt wurden. Diese Anerkennung erfolgt vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg auch für den Landesanglerverband Brandenburg e.V. Interessenten für die Anglerprüfung melden sich bitte bei den zugelassenen Prüfungsstellen bzw. bei den hier genannten Personen:
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4404(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4419(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-4458(Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde)
Fax: +49 3535 46-4448
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Fristen
Vier Wochen nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Kosten
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023