Verbringung von Abfällen in Deutschland und Europa Zustimmung

    Verbringung von Abfällen in Deutschland und Europa Zustimmung

    Die Erlaubnis zum Import oder Export von Abfällen für die Verbringung von Abfällen aus Deutschland in ein Drittland oder aus einem Drittland nach Deutschland können Sie bei der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH beantragen.

    Beschreibung

    Innerhalb der Europäischen Union (EU) einschließlich der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist die grenzüberschreitende Ein- beziehungsweise Ausfuhr (Verbringung) von Abfällen erlaubt. Dafür müssen Sie zuvor ein Bewilligungsverfahren (Notifizierungsverfahren) durchgeführt haben. Dieses Verfahren ist für Verbringungen von Abfällen der „Gelben“ Abfallliste, von nicht gelisteten Abfällen und generell von zur Beseitigung bestimmten Abfällen verpflichtend.

    Hinweis: Für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen gelten unterschiedliche Vorschriften, je nach

    • Einstufung des Abfalls (Grüne oder Gelbe Abfallliste),
    • Art der Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) und
    • Empfängerstaat.
       

    Wenn Sie Abfälle in Nicht-EU- oder EFTA-Staaten ausführen möchten, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Behörde wenden, um sich über die im Einzelnen gültigen Bestimmungen zu informieren.

    Welche Abfälle wie eingestuft werden, können Sie in den "Konsolidierten Abfalllisten" der Anlaufstelle Basler Übereinkommen nachlesen.

    Die Notifizierung gilt für höchstens ein Jahr. Lediglich Notifizierungen zu Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung können bis zu 3 Jahre gültig sein.

    Die Behörden können jedoch auch kürzere Zeiträume genehmigen. In diesem Fall ist die Abfallverbringung so lange erlaubt, wie die Zustimmungen aller Behörden gültig sind.

    Für die Ausfuhr von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU gelten lediglich Informationspflichten.

    Online-Dienst

    Serviceportal der SBB

    ID: L100041_109230550

    Beschreibung

    Zum Serviceportal der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Großbeerenstr. 231

    14480 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 2793-0

    Fax: +49 331 2793-20

    E-Mail: info@sbb-mbh.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallentsorgung, Entsorgung, Sonderabfall, Sondermüll

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Anhang IA, IB, Anhang II der Verordnung (EG) 1013/2006.

    Formulare

    Die notwendigen Formulare sind in der Verordnung (EG) 1013/2006 festgelegt.

    Unter SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH werden weiterführende Informationen sowie elektronische Begleitformulare zur Verfügung gestellt.

    Ein persönliches Erscheinen des Antragstellers ist nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Dieses Verfahren gilt für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bewilligungsverfahren (Notifizierung) gemäß Kapitel 1 VO (EU) 1013/2006

    Fristen

    Gültigkeit einer Bewilligung 1 Jahr (bei Anlagen mit Vorabzustimmung bis zu 3 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage nach Erteilung der Empfangsbestätigung durch die zuständige Behörde am Bestimmungsort (Gemäß Verordnung (EG) 1013/2006)

    Kosten

    Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV), Tarifstellen 3.23.1 - 3.23.4

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 11.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 15.09.2023 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Abfall, Abfallimport, gelber Abfall, grüner Abfall , Abfallverbringung, nicht gelistete Abfälle, Abfallexport

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)