Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Ansprechpartner
Bibliotheken
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Hauptstelle der Stadtbibliothek Montag 13-19 Uhr Dienstag 10-12 und 13-17 Uhr Donnerstag 10-12 und 13-17 Uhr Freitag 10-12 und 13-17 Uhr Zweigstelle Bergfelde Donnerstag 10-12 und 13-17 Uhr Freitag 10-12 und 13-17 Uhr Zweigstelle Borgsdorf Dienstag 10-12 und 13-17 Uhr Freitag 10-12 und 13-17 Uhr Zweigstelle Niederheide Montag 10-12 und 13-17 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03303 528-530(Hauptstelle der Stadtbibliothek)
Telefon Festnetz: 03303 528-517(Zweigstelle Bergfelde)
Telefon Festnetz: 03303 528-440(Zweigstelle Niederheide)
Telefon Festnetz: 03303 528-477(Zweigstelle Borgsdorf)
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzungen
juristische Person im Sinne der Gesetzgebung
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Versehen Sie das Antragsformular zusätzlich mit einem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften von maximal drei bevollmächtigen Personen.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019