Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Schwarzheide - Sport, Kultur und Vereine
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof des Bürgerhauses (über Geschwister-Scholl-Str.)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Nahverkehr - Haltestelle Bürgerhaus
Bus: 616, 617, 622, 623, 624
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Gebäudezugang für Rollstuhlfahrer erfolgt über den hinteren Eingang vom Parkplatz aus. Bitte verwenden Sie die Klingel / Sprechanlage.
Der Fahrstuhl ist ebenfalls über diesen Eingang erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035752 85332
E-Mail: c.lissowski@schwarzheide.de
Formulare
Antrag auf Nutzung von Sportstätten
Benutzungsordnung für Sportstätten
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Turnhalle, Platzzeiten, Hallenzeiten, Sportanlage