Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Nutzung kommunale Sportstätte
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Fachbereich 23 - Immobilien
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2960(Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2951(Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2302(Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben)
E-Mail: immobilienamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
Antrag auf Nutzung für Sporthallen und Sportfreianlagen
Nutzerordnung für Sporthallen und Sportfreianlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Sporthallen und Sportfreianlagen
Antrag auf einmalige Nutzung von kommunalen Sportstätten (Wettkämpfe)
Stabsstelle Sport
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3461
E-Mail: kay.havenstein@cottbu.de
Formulare
Turnhalle Nutzerordnung
Antrag einmalige Benutzung von Sportstätten und Sportveranstaltungen (einmalig Wettkampf)
Turnhallen Allgemeine Vertragsbedingungen
Antrag Nutzung von kommunalen Sportstätten
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Turnhallenvermietung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Turnhallenvermietung
Die Nutzerordnung für städtische Sporthallen ist in den jeweiligen Einrichtungen ausgehängt. Die darin aufgeführten Punkte sind unbedingt zu beachten.
Die Nutzerordnung für städtische Sporthallen ist in den jeweiligen Einrichtungen ausgehängt. Die darin aufgeführten Punkte sind unbedingt zu beachten.
Weitere Informationen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Turnhallenvermietung
Die Vermietung der Sporthallen an Vereine erfolgt schuljahresweise.
Die Vermietung der Sporthallen an Vereine erfolgt schuljahresweise.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Turnhalle, Platzzeiten, Hallenzeiten, Sportanlage