Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus

    Wo kann ich Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen oder Verschmutzungen oder Beschädigungen von Spielplätzen melden?

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

    zuständige Stelle

    Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steintor 4

    17291 Prenzlau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03984 75352

    Telefon Festnetz: 03984 75356

    Fax: 03984 75393

    E-Mail: hochbau@prenzlau.de

    Bankverbindung

    Stadt Prenzlau

    Empfänger: Stadt Prenzlau

    IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2020

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Mitteilungen über den Maeker Brandenburg in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kinder- und Jugendförderungsgesetz

    Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadtverwaltung Bad Belzig am 07.06.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2019

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020