Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hoch- und Tiefbauamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75350
Telefon Festnetz: 03984 75351
Fax: 03984 75393
E-Mail: tbauamt@prenzlau.de
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Prenzlau: Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern in der Stadt Prenzlau
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern in der Stadt Prenzlau
(Hausnummernverordnung)
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern in der Stadt Prenzlau
(Hausnummernverordnung)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnr., Hausnummervergabe